Immer wieder kommt es vor, dass lange nach Abschluss eines Nachlasses bislang unbekanntes Vermögen entdeckt wird. Erst kürzlich haben wir einen Fall begleitet, in dem die Erben die Erbschaft zunächst ausgeschlagen hatten, weil ihnen kein werthaltiger Nachlass bekannt war. Erst Jahre später wurden sie von einem Erbenermittler kontaktiert, der auf bislang unbekanntes Vermögen aufmerksam gemacht hatte. Noch bevor nähere Informationen über Herkunft und Umfang des Vermögens vorlagen, schlossen die Erben mit dem Erbenermittler einen Vertrag über eine Erfolgsprovision von 25 % zuzüglich Umsatzsteuer ab. Eine solche Vergütung kann – je nach Höhe des Nachlasses – einen erheblichen Teil des späteren Vermögens ausmachen.
Wer von einem Erbenermittler kontaktiert wird, sollte den Sachverhalt zunächst sorgfältig prüfen lassen, bevor eine Provisionsvereinbarung unterschrieben wird. Häufig lässt sich bereits anhand der mitgeteilten Informationen nachvollziehen, aus welcher Quelle das bislang unbekannte Vermögen stammen könnte. In unserem Fall stellte sich heraus, dass das Vermögen auf einem bislang unbekannten Konto in der Schweiz lag.
Weniger bekannt ist, dass Schweizer Banken verpflichtet sind, sogenannte nachrichtenlose Vermögenswerte zu veröffentlichen. Dabei handelt es sich um Konten und Vermögenswerte, zu denen über einen sehr langen Zeitraum – regelmäßig 60 Jahre – kein Kontakt mehr bestanden hat. Zu diesem Zeitpunkt sind die ursprünglichen Kontoinhaber häufig bereits verstorben. Veröffentlicht werden grundsätzlich lediglich der Name des Kontoinhabers sowie dessen letzte bekannte Anschrift. Angaben über die Höhe des vorhandenen Vermögens enthält die Veröffentlichung hingegen nicht. Ob sich eine weitere Nachforschung wirtschaftlich lohnt, lässt sich daher zunächst nicht sicher beurteilen.
In dem von uns betreuten Fall erwies sich die Recherche als äußerst lohnenswert. Das aufgefundene Vermögen überstieg die Kosten der weiteren Bearbeitung deutlich. Gleichzeitig waren jedoch zahlreiche erbrechtliche und steuerliche Fragestellungen zu klären – unter anderem im Zusammenhang mit der zuvor ausgeschlagenen Erbschaft sowie der steuerlichen Behandlung des später ent
eckten Auslandsvermögens.Erbenermittler leisten in vielen Fällen wertvolle Arbeit und ermöglichen es Erben überhaupt erst, bislang unbekanntes Vermögen zu entdecken. Gleichwohl sollte vor Abschluss einer oft erheblichen Provisionsvereinbarung geprüft werden, ob die notwendigen Informationen möglicherweise auch auf anderem Wege beschafft werden können oder ob die vereinbarte Vergütung angemessen ist.